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EU verwässert Nachhaltigkeitsregeln: Herausforderung und Chance für grüne Investoren

Posted on 21 Aug. um 10:00 am Uhr
Symbolbild EU Omnibus-Paket: Grüne Glasschalen mit Münzen und Blatt vor Regierungsgebäude symbolisieren Wandel von traditioneller zu nachhaltiger Finanzierung durch neue Nachhaltigkeitsregulierung für ESG-Investoren

Europa steht an einem regulatorischen Scheideweg: Mit dem EU Omnibus-Paket, zu dem sich der EU-Rat am 23. Juni 2025 auf einen Standpunkt geeinigt hat, werden einst ambitionierte Klimavorgaben und Sorgfaltspflichten erheblich ausgedünnt. Die ursprünglich von der Europäischen Kommission am 26. Februar 2025 veröffentlichten Vorschläge COM(2025) 80 final und COM(2025) 81 final zielen darauf ab, jährliche Verwaltungskosten in Höhe von rund 6,3 Milliarden Euro einzusparen und markieren einen fundamentalen Wandel in der europäischen Nachhaltigkeitsregulierung. Für ESG-Investoren nachhaltiger Portfolios klingt das nach einem bösen Erwachen – zugleich verbirgt sich hinter den regulatorischen Lücken eine Chance, den eigenen ESG-Kompass neu auszurichten und echten Mehrwert zu schaffen.

Das EU Omnibus-Paket: Ziele und institutionelle Konflikte

Das EU Omnibus-Verfahren, ein sogenanntes Mantelgesetz zur gleichzeitigen Änderung mehrerer Rechtsakte, entstand als direkte Reaktion auf den EU-Kompass für Wettbewerbsfähigkeit, der sich auf die Empfehlungen des Draghi-Berichts stützt. Ursprünglich wollte die Europäische Kommission unter Präsidentin Ursula von der Leyen Bürokratie abbauen und gleichzeitig die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD, Richtlinie (EU) 2022/2464), die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD, Richtlinie (EU) 2024/1760) sowie die EU-Taxonomie-Verordnung (Verordnung (EU) 2020/852) enger verzahnen.

Nach zähen Verhandlungen zwischen Kommission, Parlament und Rat kürzte jedoch insbesondere die Ratsposition zahlreiche Verpflichtungen dramatisch. Die Streichung der 1,5-Grad-Verankerung erfolgte ersatzlos, Transitions-Pläne werden ins nächste Jahrzehnt verschoben und Berichtspflichten gelten künftig nur noch für einen drastisch reduzierten Kreis von Großkonzernen. NGOs wie Germanwatch und die Initiative Lieferkettengesetz sprechen von einer Aushebelung zentraler Sorgfaltspflichten, während hochrangige ehemalige EU- und UN-Vertreterinnen und -Vertreter in einem Brief die Aufweichung der Nachhaltigkeitsregulierung kritisieren. Damit stellt sich die existenzielle Frage: Wie ernst meint Europa seine im Green Deal verankerten Klimaziele noch?

Radikale Kürzungen bei CSRD und CSDDD: Ein detaillierter Blick

CSRD – Geschützt vor zu viel Öko-Pflicht?

Die fundamentalen Änderungen an der Bilanzrichtlinie (Richtlinie 2013/34/EU) und der Abschlussprüferrichtlinie (Richtlinie 2006/43/EG) im Rahmen der CSRD-Reform durch das EU Omnibus-Paket sind weitreichend. Die Berichtspflicht nach CSRD greift künftig erst ab 1.000 Mitarbeitenden und mehr als 450 Millionen Euro Umsatzerlösen, während die ursprünglichen Schwellenwerte bei 250 Mitarbeitenden, 50 Millionen Euro Umsatz oder 25 Millionen Euro Bilanzsumme lagen. Diese drastische Anhebung reduziert den Kreis der nach der CSRD verpflichteten Unternehmen um rund 80 Prozent – eine bedeutende Herausforderung für ESG-Investoren.

Kleine und mittlere Unternehmen bleiben vollständig außen vor, ebenso börsennotierte KMU, die bisher unter die Listed SME Standards (LSME) fallen sollten. Der sogenannte „KMU-Schutzschild“ verhindert zudem, dass größere Unternehmen Berichtspflichten an kleinere in ihrer Wertschöpfungskette weiterreichen können. Informationslücken entstehen zusätzlich durch unterschiedliche nationale Ausnahmeklauseln und die Verschiebung einheitlicher Prüfstandards. Die ursprünglich geplante Prüfung mit hinreichender Sicherheit ist nicht mehr vorgesehen, was die Datenqualität und Vergleichbarkeit für ESG-Investoren erheblich beeinträchtigt.

Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS), die durch delegierte Rechtsakte der Kommission erlassen werden, sollen bis spätestens 30. Oktober 2025 von der EFRAG überarbeitet und vereinfacht werden. Dabei entfallen die ursprünglich geplanten sektorspezifischen Standards vollständig, um die Menge der vorgeschriebenen Datenpunkte nicht weiter zu erhöhen.

CSDDD – Die Sorgfaltspflicht auf Sparkurs

Die europäische Lieferkettenrichtlinie, die am 25. Juli 2024 in Kraft trat, erfährt durch das EU Omnibus-Paket eine erhebliche Abschwächung. Die Omnibus-Initiative schlägt eine einjährige Fristverlängerung für die Umsetzung der CSDDD in nationales Recht durch die Mitgliedstaaten vor, wodurch der erstmalige Anwendungsbeginn vom 26. Juli 2026 auf den 26. Juli 2027 verschoben wird. Der unternehmensbezogene Anwendungsbereich wird dabei nicht eingeschränkt, jedoch erfolgt eine gestaffelte Einführung: ab dem 01. Januar 2028 für große Unternehmen und ab dem 01. Januar 2029 für börsennotierte KMU sowie kleine Kreditinstitute.

Besonders gravierend ist die inhaltliche Entkernung der Sorgfaltspflichten für ESG-Investoren. Die Sorgfaltspflicht bleibt auf direkte Geschäftspartner („Tier 1″) beschränkt; bei tieferen Ebenen greift sie nur bei objektiv überprüfbaren Hinweisen auf Risiken. Unternehmen müssen ab 5.000 Beschäftigten und 1,5 Milliarden Euro Umsatz nur noch in ausgewählten Teilen ihrer Lieferketten Risiken analysieren, während die ursprüngliche Verpflichtung zur Analyse der gesamten Aktivitätenkette („chain of activities“) wegfällt. Zivilrechtliche Klagerechte für NGOs fallen weg und das Risiko einer spezifischen zivilrechtlichen Haftung entfällt.

Das 1,5-Grad-Ziel: Ein Paradigmenwechsel ohne Ziel

Die vollständige Streichung des verbindlichen 1,5-Grad-Temperaturkorridors aus der CSDDD durch das EU Omnibus-Paket markiert einen dramatischen Sinneswandel in der europäischen Klimapolitik. Dieser Referenzwert, der ursprünglich als Leitplanke für Transitionspläne von Unternehmen dienen sollte, orientierte sich am Pariser Klimaabkommen und den wissenschaftlichen Erkenntnissen des Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC). Wo zuvor klare, an wissenschaftlichen Klimazielen orientierte Meilensteine definiert waren, regiert nun vage Rhetorik über „angemessene“ Klimabeiträge.

Für ESG-Investoren bedeutet dies eine fundamentale Unsicherheit: Klimarisikoberichte basieren künftig auf freiwilligen Mindeststandards, die von Ratingagenturen wie MSCI, Sustainalytics oder ISS ESG sowie Datenanbietern wie Bloomberg ESG oder Refinitiv unterschiedlich interpretiert und gefüllt werden. Diese Fragmentierung hat deutliche Implikationen für Portfoliorisiken und -bewertungen nachhaltiger Investoren, da einheitliche Bewertungsmaßstäbe für Transitions-Risiken und -chancen fehlen.

Konsequenzen für ESG-Daten und Ratings: Der Verlust der regulatorischen Basis

Mit der schrumpfenden europäischen Nachhaltigkeitsregulierung verlieren ESG-Ratings an ihrer bisher wichtigsten Verlässlichkeitsquelle: der regulatorischen Baseline. Die Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR, Verordnung (EU) 2019/2088) und die EU-Taxonomie-Verordnung bildeten bisher das regulatorische Rückgrat für einheitliche Nachhaltigkeitsbewertungen. Uneinheitliche nationale Umsetzungen der verwässerten CSRD und CSDDD sowie der Wegfall externer Prüfpflichten schaffen nun einen regulatorischen Flickenteppich, der sich direkt in den Kapitalmarktbewertungen für ESG-Investoren niederschlägt.

Erste Marktsignale deuten bereits darauf hin, dass Risikoaufschläge auf Green Bonds und Nachhaltigkeitsanleihen steigen. Dies liegt nicht nur an der reduzierten Datenverfügbarkeit, sondern auch an der gesunkenen Glaubwürdigkeit der ESG-Kennzahlen. Institutionelle ESG-Investoren wie Pensionsfonds und Versicherungen, die unter Solvency II oder anderen Regelwerken stehen, müssen ihre Risikomodelle entsprechend anpassen.

Wer sein Portfolio klimarisikoresistent aufstellen will, muss daher proaktiv handeln: Eigene Due-Diligence-Prozesse müssen Datenlücken schließen, Szenarioanalysen basierend auf wissenschaftlichen Klimapfaden (etwa dem Net Zero Asset Managers Commitment oder der Science Based Targets Initiative) forciert und alternative Datenquellen wie Satellitendaten oder künstliche Intelligenz-basierte ESG-Analysen eingesetzt werden.

Rechtliche und prozedurale Aspekte: Der Weg durch die EU-Institutionen

Der weitere Verlauf des EU Omnibus-Pakets folgt dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren nach Artikel 294 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Nach der Ratsposition vom 23. Juni 2025 steht nun die Stellungnahme des Europäischen Parlaments aus. Im Europäischen Parlament ist die Abstimmung im Ausschuss und im Plenum für Oktober 2025 vorgesehen, gefolgt von den entscheidenden Trilog Verhandlungen zwischen Kommission, Rat und Parlament.

Bereits beschlossen wurde die sogenannte „Stop-the-Clock“-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2025/794), die am 16. April 2025 im EU-Amtsblatt veröffentlicht wurde und am 17. April 2025 in Kraft trat. Diese verschiebt die Anwendung der CSRD für Unternehmen der zweiten und dritten Welle um jeweils zwei Jahre und verlängert die Umsetzungsfrist der CSDDD um ein Jahr.

Die inhaltlichen Änderungen an den ESRS erfolgen über delegierte Rechtsakte der Kommission nach Artikel 290 AEUV, für die keine Zustimmung von Parlament und Rat erforderlich ist. Die Änderungen zu den delegierten Rechtsakten will die Kommission schnellstmöglich, jedoch spätestens sechs Monate nach Annahme der Richtlinie über Fristverlängerungen vorlegen.

Marktdynamiken und internationale Auswirkungen

Die Abschwächung der europäischen Nachhaltigkeitsregulierung durch das EU Omnibus-Paket erfolgt nicht im luftleeren Raum, sondern vor dem Hintergrund intensivierter globaler Konkurrenz um Investitionen und Unternehmensstandorte. Der von Mario Draghi vorgelegte Bericht zur Wettbewerbsfähigkeit der EU identifizierte regulatorische Komplexität als einen wesentlichen Standortnachteil gegenüber den USA und China.

Gleichzeitig entstehen jedoch erhebliche Risiken für die europäische Vorreiterrolle im Bereich Sustainable Finance. Der EU-Green-Deal und die Taxonomie-Verordnung hatten international Maßstäbe gesetzt und andere Jurisdiktionen zur Nachziehung bewegt. Mit der Omnibus-Initiative riskiert Europa, diese Führungsrolle an andere Regionen zu verlieren, die stringentere ESG-Standards für ESG-Investoren entwickeln.

Besonders problematisch ist die potenzielle Fragmentierung mit internationalen Standards. Die International Sustainability Standards Board (ISSB) unter der IFRS Foundation entwickelt global einheitliche Nachhaltigkeitsstandards, die zunehmend von anderen Jurisdiktionen übernommen werden. Eine Abkopplung Europas von diesen globalen Entwicklungen könnte zu erheblichen Wettbewerbsnachteilen für europäische Unternehmen auf internationalen Kapitalmärkten führen und ESG-Investoren vor zusätzliche Herausforderungen stellen.

Fazit: Flexibilität als Schlüssel zum Erfolg in unsicheren Zeiten

Das EU Omnibus-Paket mag kurzfristig die EU-Nachhaltigkeitsagenda verwässern und schafft erhebliche regulatorische Unsicherheiten für ESG-Investoren. Die Streichung des 1,5-Grad-Ziels, die drastische Reduzierung der Berichtspflichten und die Abschwächung der Sorgfaltspflichten markieren einen Paradigmenwechsel in der Nachhaltigkeitsregulierung, der weit über technische Anpassungen hinausgeht.

Doch wer jetzt den eigenen Anspruch hochsetzt und sich jenseits behördlicher Mindestanforderungen bewegt, kann seine Glaubwürdigkeit gegenüber Stakeholdern festigen und sich Wettbewerbsvorteile sichern. ESG-Investoren sollten das politische Tauziehen um die finalen Trilog Verhandlungen aufmerksam begleiten, ihre Due-Diligence-Prozesse proaktiv anpassen und vor allem den Kurs unbeirrt auf echte Dekarbonisierung halten. In einer Zeit regulatorischer Unsicherheit wird die eigene Kompetenz in der Nachhaltigkeitsbewertung zum entscheidenden Differenzierungsfaktor.

Der Markt wird wohl diejenigen ESG-Investoren belohnen, die trotz verwässerter Nachhaltigkeitsregulierung konsequent an wissenschaftsbasierten Klimazielen festhalten und ihre Portfolios entsprechend ausrichten. Denn auch wenn die politischen Leitplanken durch das EU Omnibus-Paket schwächer werden, bleiben die physischen Risiken des Klimawandels und die Transformation der Wirtschaft hin zur Klimaneutralität unveränderte Realitäten, die langfristige Investitionsentscheidungen prägen werden.

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Frank Huttel - Prokurist Finet und Leiter von Vividam
Frank Huttel

Prokurist und Leiter Portfoliomanagement, Wirtschaftsinformatiker (EBS), über 25 Jahre Erfahrung als Händler (Eurex-, Xetra- und NASD-Lizenz) und Portfolio- und Fondsmanager u.a. für Absolute-Return-Produkte bei Investmentboutiquen. Seit 2009 bei der FiNet Asset Management GmbH in Marburg als Fonds- und Portfoliomanager tätig.

Frank Huttel ist spezialisiert u.a. auf Produktentwicklung und der Fondsauswahl und hat fundiertes Know-how im klassischen sowie alternativen Asset-Management. Seit 2019 ist er SRI-Advisor (EBS) und Climate Reality Leader (2018). Außerdem ist er Mitinitiator von vividam, dem nachhaltigen Robo-Advisor.

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