06421 1683-500
vividam[at]finet-am.de
  • vividam
    • Unternehmen
    • Philosophie
    • Impact Investing
    • Anlagethemen
    • Wie funktioniert vividam?
    • Netzwerk
    • Sparen für Kinder
    • Sicherheit
    • Kosten
  • Strategien
    • Wertentwicklung
    • Zaghaft
    • Gelassen
    • Weitblickend
    • Klippenspringer
  • Wissen
    • Glossar
    • Globalance World
    • EN-ROADS Klimasimulator
    • MeinFairMögen
  • Blog
  • Lauf für Bienen
  • FAQ
  • Login

  • Depot eröffnen

EU plant tiefgreifende Änderungen der Offenlegungs-Verordnung für nachhaltige Investitionen

Posted on 3 März um 10:40 am Uhr
EU-Reform der Offenlegungsverordnung Mehr Transparenz bei nachhaltigen Finanzprodukten

Es ist mal wieder soweit: Die EU-Kommission arbeitet erneut an einer Reform der Offenlegungsverordnung (SFDR), um die Transparenz und Glaubwürdigkeit im Markt für nachhaltige Finanzprodukte zu stärken. Diese Änderungen sollen Anlegern, nach Aussage von EU Kommissions-Vertretern helfen, noch „fundiertere“ Entscheidungen zu treffen. Zudem soll diese geplante Reform nochmals das Vertrauen in nachhaltige Investitionen erhöhen. Ob dies mit einer erneuten Reform erreicht werden kann – darüber mag ein Jeder für sich selbst entscheiden. Doch zurück zum eigentlichen Thema.

Die Europäische Union (EU) hat angekündigt, die Offenlegungsverordnung (Sustainable Finance Disclosure Regulation, SFDR) umfassend zu überarbeiten. Die geplanten Änderungen zielen darauf ab, die Transparenz im Finanzsektor zu erhöhen und vor allem Greenwashing bestmöglich zu verhindern. Dadurch sollen nachhaltige Investitionen gefördert und die Glaubwürdigkeit des Marktes nochmals deutlich gestärkt werden.

Einführung eines Kategorisierungssystems

Zu den wesentlichen Änderungen gehört die Einführung eines klaren Kategorisierungssystems für nachhaltig investierende Finanzprodukte. Dieses System soll es Anlegern erleichtern, nachhaltige Produkte zu identifizieren und zu vergleichen. Die Finanzprodukte werden in verschiedene Kategorien eingeteilt, basierend auf ihren Nachhaltigkeitszielen und -strategien. Dies hilft den Anlegern, besser zu verstehen, welche Produkte tatsächlich nachhaltige Kriterien erfüllen.

Definitionen und Mindestanforderungen für Artikel 8 und 9

Die neuen Regelungen sehen präzisere Definitionen und Mindestanforderungen für Artikel 8 und 9 der Verordnung vor. Artikel 8 bezieht sich auf Finanzprodukte, die ökologische und/oder soziale Merkmale bewerben, während Artikel 9 Finanzprodukte umfasst, die nachhaltige Investitionen als Ziel haben. Die Änderungen sollen sicherstellen, dass alle als nachhaltig beworbenen Produkte tatsächlich strenge Nachhaltigkeitskriterien erfüllen. Dies verhindert, dass Finanzprodukte als nachhaltig beworben werden, ohne dass sie tatsächlich nachhaltige Investitionen sind.

Offenlegungspflichten für Treibhausgasemissionen

Eine weitere wichtige Änderung betrifft die Offenlegungspflichten für Finanzprodukte, die das Ziel haben, Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Anbieter dieser Produkte müssen künftig detailliertere Informationen darüber bereitstellen, wie sie dieses Ziel erreichen wollen und in welchem Zeitraum. Diese Informationen umfassen konkrete Maßnahmen, die ergriffen werden, um Emissionen zu reduzieren, sowie die zeitlichen Rahmenbedingungen für die Erreichung dieser Ziele. Dies soll sicherstellen, dass die Investoren genau wissen, wie ihre Investitionen zur Bekämpfung des Klimawandels beitragen.

Verbesserte Produkt-Templates

Die Produkt-Templates für vorvertragliche Informationen sollen überarbeitet werden, um mehr Klarheit und Vergleichbarkeit zu schaffen. Diese Mustervorlagen sollen standardisierte Informationen zu den Nachhaltigkeitsmerkmalen und -strategien der Finanzprodukte enthalten. Dadurch wird es für Anleger einfacher, die verschiedenen Produkte zu vergleichen und fundierte Entscheidungen zu treffen. Die verbesserten Templates sollen auch dazu beitragen, die Transparenz im Markt für nachhaltige Finanzprodukte zu erhöhen.

Warum sind die Änderungen notwendig?

Die Notwendigkeit dieser Reform ergibt sich aus der aktuellen Komplexität der Offenlegungsverordnung, die es Anlegern schwer macht, nachhaltige Finanzprodukte richtig zu bewerten. Die bestehenden Regelungen tragen nicht ausreichend dazu bei, Kapitalflüsse in nachhaltige Anlagen zu lenken. Durch die Reform soll die Verordnung effektiver und benutzerfreundlicher gestaltet werden, um die Transparenz im Finanzsektor zu erhöhen und das Vertrauen der Anleger in nachhaltige Finanzprodukte zu stärken.

Auswirkungen auf die Finanzwirtschaft

Die geplanten Änderungen werden voraussichtlich weitreichende Auswirkungen auf die Finanzwirtschaft haben:

  • Erhöhte Transparenz und Vertrauen: Durch die detaillierteren Offenlegungspflichten werden Anleger besser informiert und können fundiertere Entscheidungen treffen. Dies kann das Vertrauen in nachhaltige Finanzprodukte stärken und die Kapitalflüsse in nachhaltige Anlagen fördern.
  • Mehr Arbeit für Finanzdienstleister: Die neuen Offenlegungspflichten bedeuten zusätzliche Anforderungen an Finanzdienstleister, die ihre Prozesse und Berichterstattung anpassen müssen. Dies kann zu höheren Kosten und einem erhöhten administrativen Aufwand führen.
  • Vermeidung von Greenwashing: Die strengeren Offenlegungspflichten und die präziseren Definitionen sollen sicherstellen, dass nur wirklich nachhaltige Finanzprodukte als solche beworben werden können. Dies kann dazu beitragen, Greenwashing zu verhindern und die Glaubwürdigkeit des Marktes zu erhöhen.
  • Anpassung der Produkt-Templates: Die Überarbeitung der Mustervorlagen für vorvertragliche Informationen (Product-Templates) wird mehr Klarheit und Vergleichbarkeit schaffen, was es Anlegern erleichtert, nachhaltige Finanzprodukte zu bewerten.
  • Förderung nachhaltiger Investitionen: Durch die erhöhte Transparenz und die bessere Information der Anleger wird die Kapitalflüsse in nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten gefördert.

Einführung von Nachhaltigkeitskennzahlen

Die neuen Regelungen beinhalten auch die Einführung von spezifischen Nachhaltigkeitskennzahlen, die Finanzmarktteilnehmer und -berater verwenden müssen, um die Nachhaltigkeitsleistung ihrer Produkte zu bewerten und offenzulegen. Diese Kennzahlen sollen standardisiert und vergleichbar sein, um eine konsistente Bewertung der Nachhaltigkeit von Finanzprodukten zu ermöglichen. Beispiele für solche Kennzahlen sind CO2-Emissionen, Wasserverbrauch, Abfallmanagement und soziale Indikatoren wie Diversität und Arbeitsbedingungen.

Integration von ESG-Risiken

Ein weiterer wichtiger Aspekt der Reform ist die Integration von Umwelt-, Sozial- und Governance-Risiken (ESG-Risiken) in die Anlageentscheidungsprozesse von Finanzmarktteilnehmern. Dies bedeutet, dass Finanzdienstleister verpflichtet sind, ESG-Risiken bei der Auswahl und Verwaltung ihrer Anlagen zu berücksichtigen und offenzulegen, wie diese Risiken in ihren Investmentprozessen integriert werden. Diese Maßnahme soll dazu beitragen, dass ESG-Risiken systematisch in die Finanzmärkte einfließen und besser gemanagt werden.

Stärkung der Rolle der Aufsichtsbehörden

Die geplanten Änderungen sehen auch eine Stärkung der Rolle der nationalen und europäischen Aufsichtsbehörden vor. Diese sollen sicherstellen, dass die neuen Offenlegungspflichten und Nachhaltigkeitsanforderungen von Finanzmarktteilnehmern und -beratern eingehalten werden. Die Aufsichtsbehörden erhalten zusätzliche Befugnisse und Ressourcen, um die Einhaltung der Verordnung zu überwachen und bei Verstößen angemessene Sanktionen zu verhängen.

Abschließendes Fazit

Die geplanten Änderungen der EU-Offenlegungsverordnung (SFDR) stellen einen wichtigen Schritt zur Förderung nachhaltiger Investitionen dar. Durch die erhöhte Transparenz und die besseren Informationen für Anleger wird das Vertrauen in den Markt für nachhaltige Finanzprodukte gestärkt. Langfristig können diese Reformen dazu beitragen, die Finanzwirtschaft nachhaltiger und transparenter zu gestalten und somit positive Auswirkungen auf die Gesamtwirtschaft zu haben.

Seien sie der Erste, der diesen Beitrag teilt
  • teilen 
  • teilen  
  • merken  
  • teilen 
  • teilen 
Frank Huttel - Prokurist Finet und Leiter von Vividam
Frank Huttel

Prokurist und Leiter Portfoliomanagement, Wirtschaftsinformatiker (EBS), über 25 Jahre Erfahrung als Händler (Eurex-, Xetra- und NASD-Lizenz) und Portfolio- und Fondsmanager u.a. für Absolute-Return-Produkte bei Investmentboutiquen. Seit 2009 bei der FiNet Asset Management GmbH in Marburg als Fonds- und Portfoliomanager tätig.

Frank Huttel ist spezialisiert u.a. auf Produktentwicklung und der Fondsauswahl und hat fundiertes Know-how im klassischen sowie alternativen Asset-Management. Seit 2019 ist er SRI-Advisor (EBS) und Climate Reality Leader (2018). Außerdem ist er Mitinitiator von vividam, dem nachhaltigen Robo-Advisor.

Vorheriger Beitrag
Europas Führungsrolle im nachhaltigen Finanzsektor
Nächster Beitrag
Studie belegt wirtschaftliche Vorteile des Klimaschutzes

Neueste Beiträge

  • Impact Investing: Der Sleeping Giant im deutschen Privatanlagemarkt 27/06/2025
  • Nachhaltigkeits-Berichte 2025: Mehr Transparenz und Aussagekraft für Anleger 05/06/2025
  • Verbesserung der Nachhaltigkeits-Berichterstattung in Europa: EFRAG’s Neuer Arbeitsplan für ESRS 28/05/2025
  • Kapital als Katalysator: Wie Aktionärsengagement Unternehmen nachhaltig verändert 01/05/2025
  • Börsencrash 2025: Wie der Fear and Greed Index in Zeiten extremer Marktverluste als Orientierung dienen kann 07/04/2025

Kategorien

  • Aktuell (107)
  • News (64)
  • Presse (4)
  • Produkte (1)
  • Services (9)
  • Unternehmen (1)
Vividam - Prinzipien des verantwortungsvollen Investment
Vividam - das FNG Siegel
Vividam - Teil der EntrepreneursforFuture Bewegung
Vividam - ausgezeichnete Vermögensverwaltung

Die Charta Nachhaltiges Wirtschaften übersetzt die drei Dimensionen der Nachhaltigkeit, die 17 Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen (SDG) und die Leitsätze der Hessischen Nachhaltigkeitsstrategie für Wirtschaftende in Hessen. Dabei soll die Charta als Grundlage nachhaltigen Wirtschaftens fungieren, die Akteurinnen und Akteuren zur Orientierung bei der Umsetzung nachhaltiger Maßnahmen dient. Erarbeitet wurde der Entwurf der Charta nachhaltiges Wirtschaften vom Lenkungsgremium der Wirtschaftsinitiative. Mehr erfahren

Firmensitz

FiNet Asset Management GmbH
Neue Kasseler Straße 62 C-D
35039 Marburg

Kontakt

Telefon:  06421 1683-513
Zentrale: 06421 1683-500
Internet: www.finet-am.de
E-Mail: vividam(at)finet-am.de

Weiterführende Links

Risikohinweis

FAQ

Glossar

Formulare

Klimaneutrale Website:

Login:

© vividam powered by FAM.digital & niiio.finance

  • Nachhaltigkeit
  • Kundeninformationen
  • Kontakt und Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Cookie-Richtlinie (EU)
  • Hinweisgebersystem
  • Beschwerdemanagement
Cookie-Zustimmung verwalten
Um ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wenn diesen Technologien zugestimmt wird, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn die Zustimmung nicht erteilt wird oder zurückgezogen wird, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.
Funktional Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt. Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
Optionen verwalten Dienste verwalten Verwalten von {vendor_count}-Lieferanten Lese mehr über diese Zwecke
Einstellungen ansehen
{title} {title} {title}