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Rüstung in ESG-Fonds: Zwischen Sicherheitspolitik und Nachhaltigkeitsversprechen

Posted on 26 März um 8:19 am Uhr
Rüstung in ESG-Fonds: Hand hält Tablet mit ESG-Aktien-Chart vor Passagierflugzeug am Flughafen

Die Integration von Rüstungs- und Verteidigungswerten in Fonds mit ESG-Label hat sich zu einer der kontroversesten Entwicklungen im europäischen Fondsmarkt entwickelt. Seit dem russischen Angriff auf die Ukraine hat sich das Engagement europäischer ESG-Aktienfonds im Verteidigungssektor durchschnittlich um den Faktor 2,7 erhöht. Stand März 2025 halten etwa 43 Prozent der europäischen ESG-Fonds Rüstungswerte. Der folgende Artikel beleuchtet diese Entwicklung objektiv und erläutert die Implikationen für Anleger nachhaltiger Investments.

Marktentwicklung: Von der Tabuzone zum Mainstream

Die Zahlen verdeutlichen den Wandel. Bei aktiv verwalteten Artikel-8-Aktienfonds stieg der Anteil von Unternehmen aus der Luft- und Raumfahrt- sowie Rüstungsindustrie von 0,8 Prozent Ende 2024 auf 1,3 Prozent zur Jahresmitte 2025. Besonders ausgeprägt war der Anstieg bei Fonds mit Fokus auf deutsche Aktien – hier lag der Anteil bei 4,6 Prozent. Unternehmen wie Rheinmetall, Airbus und Thales finden sich zunehmend in Portfolios von Produkten, die mit Nachhaltigkeitsmerkmalen vermarktet werden.

Laut Morningstar haben aktive europäische ESG-Aktienfonds ihr Engagement in diesem Sektor in den vergangenen drei Jahren verdreifacht. Im März 2025 hielten diese Fonds eine durchschnittliche Allokation von 1,9 Prozent in Rüstungsaktien, verglichen mit 2,3 Prozent bei Nicht-ESG-Fonds. Die einst große Kluft zwischen ESG- und konventionellen Strategien schmilzt somit dahin.

Regulatorischer Rahmen: EU und ESMA setzen neue Standards

ESMA-Leitlinien Mai 2024

Die European Securities and Markets Authority (ESMA) veröffentlichte im Mai 2024 Leitlinien zur Verwendung von ESG- und Nachhaltigkeitsbegriffen in Fondsnamen. Diese erlauben Fonds mit nachhaltigkeitsbezogenen Begriffen, bis zu 20 Prozent ihres Kapitals ohne Nachhaltigkeitsbeschränkungen zu investieren – und damit auch in Rüstung und Verteidigung.

Ausgeschlossen bleiben lediglich völkerrechtlich geächtete Waffen:

  • Landminen
  • Streubomben (Clustermunition)
  • Biologische Waffen
  • Chemische Waffen

Kontroverse Waffensysteme wie Kernwaffen oder Phosphorbomben sind von diesen Ausschlüssen nicht erfasst, sofern sie nicht unter internationale Ächtungsabkommen fallen.

Anpassung des BVI-Zielmarktkonzepts

Der Bundesverband Investment und Asset Management (BVI) passte Ende 2024 sein ESG-Zielmarktkonzept an die neuen EU-Vorgaben an. Die bisherige pauschale 10-Prozent-Umsatzschwelle für Rüstung in ESG-Fonds wurde gestrichen. Diese Schwelle hatte zuvor bewirkt, dass Unternehmen mit Rüstungsaktivitäten unterhalb von zehn Prozent des Gesamtumsatzes in nachhaltige Fonds aufgenommen werden konnten – etwa Automobilhersteller oder Stahlkonzerne mit kleiner Rüstungssparte.

Die Aufhebung dieser Beschränkung ermöglicht es Fondsanbietern nun, auch reine Rüstungskonzerne in ihre ESG-Produkte aufzunehmen, solange die Ausschlusskriterien für geächtete Waffen eingehalten werden.

EU-Kommission und nationale Strategien

Die EU-Verteidigungsstrategie 2024 und die Sicherheitsstrategie der Bundesregierung 2024 bezeichnen Rüstung explizit als „nachhaltig“. Die EU-Kommission stellte klar, dass der EU-Rahmen zur Nachhaltigkeit keine Investitionen in Rüstungsfirmen unterbinden soll. Diese politische Rückendeckung bildete die Grundlage für die Anpassungen bei Fondsanbietern und Aufsichtsbehörden.

Produktinnovation: Verteidigungs-ETFs und Artikel-8-Klassifizierung

Boom bei Verteidigungs-ETFs

Seit Anfang 2024 kamen in Deutschland zehn neue Rüstungs-ETFs auf den Markt, allein im Frühjahr 2025 wurden sieben weitere aufgelegt. Bis Dezember 2025 stieg die Zahl der in Europa verfügbaren Verteidigungs-ETFs auf fast 20 Produkte. Besonders hervorzuheben ist der WisdomTree Europe Defense ETF, der innerhalb weniger Monate ein Fondsvolumen von 3 Milliarden Euro erreichte.

Umwandlung in Artikel-8-Produkte

Mehrere Anbieter wandelten gezielt Verteidigungs-ETFs in Artikel-8-Produkte um oder legten neue Fonds mit dieser Klassifizierung auf:

  • Han-ETF Future of European Defence: Im Oktober 2025 wechselte der Fonds vom Vetta Fi Future of Defence Ex US Index zum Vetta Fi European Future of Defence Screened Index. Der neue Index beschränkt sich auf Unternehmen mit Hauptsitz in europäischen NATO-Staaten und wendet strengere Ausschlusskriterien an. Laut Anbieter handelt es sich um den ersten entsprechend eingestuften Verteidigungs-ETF in Europa.
  • ARK Space & Defence Innovation ETF: ARK Invest Europe legte im Oktober 2025 einen aktiv verwalteten Verteidigungs-ETF mit Artikel-8-Klassifizierung auf. Das Unternehmen betont, es handle sich um den ersten aktiv verwalteten, verteidigungsorientierten Artikel-8-ETF in Europa.
  • Han-ETF Future of Defence Screened: Im November 2025 lancierte Han-ETF ein weiteres Artikel-8-Produkt mit Fokus auf NATO-Mitgliedstaaten und ESG-Screenings.

Typische Produktmerkmale

Verteidigungs-ETFs mit Artikel-8-Klassifizierung weisen gemeinsame Charakteristika auf:

  • Regionale Beschränkungen: Viele Produkte investieren ausschließlich in Unternehmen aus NATO- oder EU-Staaten, um die Verbindung zur demokratischen Verteidigung herzustellen.
  • Ausschlüsse: Neben den völkerrechtlich geächteten Waffen werden teils zusätzliche Ausschlüsse implementiert, etwa für Kernwaffenproduzenten oder Unternehmen mit Verstößen gegen UN-Prinzipien.
  • Screened Indices: Spezielle ESG-gescreente Indizes bilden die Grundlage, die über die ESMA-Mindestanforderungen hinausgehen können.
  • Transparenzanforderungen: Prospekte und regelmäßige Berichte müssen die ESG-Strategie und deren Umsetzung detailliert darlegen.

Anbieterverhalten: Zwischen Beibehaltung und Neuausrichtung

Die Fondsanbieter reagieren unterschiedlich auf die veränderten regulatorischen Rahmenbedingungen:

Öffnung für Rüstungsinvestitionen

  • Allianz Global Investors: Kündigte im März 2025 Änderungen an, nach denen Rüstungsunternehmen für die Aufnahme in Fonds in Frage kommen, die verbindliche Nachhaltigkeitselemente erfüllen.
  • Candriam: Hatte noch im September 2024 erklärt, Verteidigungsaktien konsequent auszuschließen. Im April 2025 bot der Vermögensverwalter jedoch „eine Reihe unterschiedlicher Investitionsmöglichkeiten im Verteidigungssektor“ an.
  • DWS: Unterscheidet zwischen Artikel-8-Fonds mit und ohne ESG-Begriffe im Namen. Bei Fonds mit dem „DWS ESG Investment Standard“ bleibt die 5-Prozent-Umsatzschwelle für Rüstung bestehen, während andere Artikel-8-Fonds einem überarbeiteten Ausschlussfilter folgen.

 Beibehaltung strikter Ausschlüsse

Andere Anbieter haben angekündigt, auch weiterhin keine Rüstungsinvestitionen in als nachhaltig vertriebenen Fonds zuzulassen. Die genaue Anzahl dieser Anbieter und deren Marktanteil ist jedoch nicht öffentlich dokumentiert.

Die kontroverse Debatte: Argumente und Gegenargumente

Pro-Argumente: Verteidigung als legitime Nachhaltigkeitsdimension

Sicherheit als Grundvoraussetzung: Befürworter argumentieren, dass die Verteidigungsfähigkeit demokratischer Gesellschaften eine Voraussetzung für alle anderen Nachhaltigkeitsziele darstellt. Ohne Sicherheit könnten weder Umwelt- noch Sozialziele verfolgt werden.

Geopolitische Realität: Die veränderte sicherheitspolitische Lage in Europa seit 2022 erfordert aus dieser Sicht eine Neubewertung traditioneller Ausschlusskriterien. Rechtsstaatlichkeit und demokratische Werte benötigen militärischen Schutz.

Technologischer Dual-Use: Viele Verteidigungstechnologien finden Anwendung in zivilen Bereichen wie Luftfahrt, Satellitennavigation oder Cybersicherheit. Diese positive Spillover-Wirkung wird als nachhaltigkeitsfördernd interpretiert.

Regulatorische Legitimation: Die klare Positionierung von EU-Kommission, ESMA und nationalen Regierungen zeigt, dass Verteidigungsinvestitionen im Einklang mit EU-Nachhaltigkeitsrahmen stehen können.

Contra-Argumente: Fundamentale Unvereinbarkeit

Widerspruch zu UN-Nachhaltigkeitszielen: Kritiker verweisen darauf, dass die Rüstungsproduktion den Zielen für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (SDGs) widerspricht. Waffen verursachen Leid, Zerstörung und Umweltschäden.

Do-No-Significant-Harm-Prinzip: Die EU-Taxonomie fordert, dass nachhaltige Aktivitäten keinem Umweltziel erheblich schaden dürfen. Rüstungsproduktion und Kriegsführung verursachen jedoch massive Umweltschäden, zerstören Ökosysteme und treiben Emissionen in die Höhe.

Waffenexporte in Kriegsgebiete: Die ExitArms-Datenbank dokumentiert, dass europäische Rüstungsproduzenten regelmäßig Waffen in völkerrechtswidrige Kriege und an autoritäre Regime exportieren. Beispiele: Airbus, Thales und Safran liefern an Ägypten, Saudi-Arabien, die Vereinigten Arabischen Emirate und weitere problematische Abnehmer.

Greenwashing-Risiko: Die Integration von Rüstung in ESG-Fonds verschärft das bestehende Vertrauensproblem. Anleger, die gezielt nachhaltige Fonds ohne Rüstung kauften, finden diese nun plötzlich in ihren Portfolios.

Fehlende Differenzierung: Die Ausschlüsse erfassen nur geächtete Waffen. Kernwaffen, Phosphorbomben und andere kontroverse Waffensysteme bleiben erlaubt, solange sie nicht unter spezifische internationale Ächtungsabkommen fallen.

Herausforderungen und Risiken für Anleger

Uneinheitliche Ausschlusskriterien

Die Fondsbranche wendet unterschiedliche Schwellenwerte und Definitionen an. Einige Fonds schließen jegliche Rüstungsproduktion aus, andere erlauben bis zu zehn Prozent Umsatzanteil, wieder andere haben überhaupt keine Umsatzgrenzen mehr. Diese Heterogenität erschwert Vergleichbarkeit und fundierte Anlageentscheidungen.

Datenverfügbarkeit und -qualität

ESG-Datenbanken verschiedener Anbieter sind oft unvollständig und schwer vergleichbar. Die Analysetiefe bezüglich Kontroversen in der Wertschöpfungskette variiert erheblich. Zudem sind die Daten häufig nicht aktuell genug für eine laufende Überwachung.

Reputationsrisiko

Fondsanbieter, die Rüstung in ESG-Produkte integrieren, setzen sich dem Vorwurf des Greenwashings aus. Zivilgesellschaftliche Organisationen wie Facing Finance, urgewald und der Fair Finance Guide Deutschland dokumentieren systematisch, welche als nachhaltig beworbenen Fonds in Rüstungsunternehmen investieren.

Anlegerverwirrung

Die regulatorischen Änderungen und unterschiedlichen Anbieteransätze führen zu Verwirrung bei Privatanlegern. Was darf sich „nachhaltig“ nennen? Welche ethischen Mindeststandards gelten noch? Diese Fragen bleiben für viele Anleger unklar.

Marktentwicklung und Anlegerverhalten

Abflüsse aus ESG-Publikumsfonds

Während konventionelle Publikumsfonds im ersten Halbjahr 2025 fast 50 Milliarden Euro Neugelder einsammelten, verzeichneten Produkte mit Nachhaltigkeitsmerkmalen Abflüsse von 1,3 Milliarden Euro. Diese Entwicklung deutet darauf hin, dass die Lockerung der ESG-Kriterien den negativen Trend nicht stoppen konnte.

Wachstum bei institutionellen Anlegern

Spezialfonds mit Nachhaltigkeitsmerkmalen verzeichneten hingegen Zuflüsse. Deren Volumen stieg auf über 460 Milliarden Euro, vor allem durch nachträgliche Umklassifizierungen großer Fondsanbieter. Insgesamt verwalteten Artikel-8- und Artikel-9-Fonds zur Jahresmitte 2025 über 1,2 Billionen Euro in Deutschland.

Performance-Entwicklung

Rüstungs-ETFs zeigten starke Performance-Zahlen. Der Market Vector Global Defense Industry Index legte binnen eines Jahres bis Juli 2025 um rund 82 Prozent zu, über fünf Jahre beträgt der Zuwachs 213 Prozent. Einzelne Titel wie Rheinmetall oder Thales verzeichneten ähnlich beeindruckende Kursentwicklungen.

Bei Fonds mit vollständiger Sechsmonats-Historie bis Mitte 2025 legte der Global X Defence Tech ETF um gut 41,5 Prozent zu, gefolgt vom VanEck Defense ETF mit 35,66 Prozent.

Transparenz und Dokumentationspflichten

Prospektanpassungen

Fondsanbieter müssen in Verkaufsprospekten und wesentlichen Anlegerinformationen klar darlegen, ob und in welchem Umfang in Rüstungsunternehmen investiert wird. Die Indexmethodik, angewandte Ausschlusskriterien und Umsatzschwellen müssen transparent kommuniziert werden.

Regelmäßiges Reporting

Die fortlaufende Dokumentation der Portfolioausrichtung ist verpflichtend. Anleger können anhand der Berichte nachvollziehen, welche Rüstungsunternehmen im Portfolio enthalten sind und ob diese die deklarierten ESG-Kriterien erfüllen.

Herausforderung bei der Überprüfung

Die Aufsichtsbehörden BaFin, FMA und CSSF stehen vor der Herausforderung, die Einhaltung der Kriterien systematisch zu überwachen. Die Qualität und Aktualität verfügbarer ESG-Daten erschwert diese Aufgabe.

Praktische Handlungsempfehlungen für Anleger

Prospekt und Indexmethodik prüfen

Anleger sollten die Fondsdokumentation sorgfältig studieren. Zentrale Fragen:

  • Welche konkreten Ausschlusskriterien werden angewandt?
  • Gibt es Umsatzschwellen für Rüstungsaktivitäten?
  • Werden nur geächtete Waffen ausgeschlossen oder auch Kernwaffen und andere kontroverse Systeme?
  • Sind regionale Beschränkungen definiert (z.B. nur NATO-Staaten)?

Konkrete Ausschlusslisten einsehen

Viele Anbieter veröffentlichen Negativlisten oder beschreiben detailliert, welche Waffensysteme und Aktivitäten ausgeschlossen sind. Diese Listen sollten mit den eigenen ethischen Präferenzen abgeglichen werden.

Regelmäßiges Reporting verfolgen

Die Portfoliozusammensetzung kann sich ändern. Regelmäßige Berichte geben Aufschluss darüber, ob neue Rüstungspositionen aufgebaut oder bestehende erweitert wurden.

Artikel-8 vs. Artikel-9 differenzieren

Artikel-9-Fonds verfolgen explizite Nachhaltigkeitsziele und investieren seltener in Rüstung. Seit Herbst 2025 gibt es jedoch auch mehrere Verteidigungs-ETFs mit Artikel-8-Klassifizierung. Die SFDR-Kategorie allein bietet somit keine absolute Sicherheit.

Ethische Risikotoleranz reflektieren

Anleger müssen für sich klären, ob Verteidigungsinvestitionen mit ihren ethischen Werten vereinbar sind. Differenzierungen sind möglich:

  • Kategorischer Ausschluss jeglicher Rüstung
  • Akzeptanz von Verteidigung nur in demokratischen NATO-/EU-Staaten
  • Akzeptanz konventioneller Waffen unter Ausschluss besonders kontroverser Systeme

Alternative Anlageoptionen prüfen

Für Anleger, die Rüstung kategorisch ablehnen, empfiehlt sich:

  • Fonds mit umfassenden Rüstungsausschlüssen suchen
  • Bei Anbietern nachfragen, ob Rüstungsausschlüsse dauerhaft beibehalten werden
  • Datenbanken wie den Fair Finance Guide oder Faire Fonds nutzen, die ESG-Fonds auf Rüstungsinvestitionen screenen

Ausblick: Weitere Entwicklungen absehbar

Steigende Verteidigungsausgaben

Die NATO-Mitgliedstaaten haben sich verpflichtet, spätestens ab 2035 fünf Prozent des Bruttoinlandsprodukts in Verteidigung und Sicherheit zu investieren – eine Erhöhung von den bisherigen zwei Prozent. Deutschland plant eine Steigerung auf 3,5 Prozent des BIP. Diese massiven Investitionen könnten Rüstungsaktien langfristig Auftrieb geben.

Weitere Produktinnovationen

Angesichts der hohen Nachfrage ist mit weiteren Neuauflagen von Verteidigungs-ETFs zu rechnen. Der Trend zu Artikel-8-Klassifizierungen mit strengeren Ausschlüssen dürfte sich fortsetzen.

Mögliche regulatorische Nachschärfungen

Sollten Greenwashing-Vorwürfe zunehmen, könnten Aufsichtsbehörden die Anforderungen an Artikel-8-Klassifizierungen im Verteidigungsbereich präzisieren. Auch eine Reform der SFDR könnte Auswirkungen haben.

Zivilgesellschaftlicher Druck

Organisationen wie Facing Finance, urgewald und der Fair Finance Guide werden die Entwicklung weiter kritisch begleiten. Ihre Kampagnen könnten Reputationsrisiken für Fondsanbieter erhöhen.

Mythen und Fakten: Die Rüstungslobby-Narrative

Mythos 1: ESG-Regeln erschweren die Rüstungsfinanzierung

Die Rüstungslobby argumentiert seit Jahren, dass ESG-Kriterien die Kapitalversorgung der Branche gefährden. Die Realität zeigt ein anderes Bild: Rüstungsfirmen finanzieren sich primär über Staatsaufträge, Bankkredite und Anleiheverkäufe. Finanzierungen waren bei fast allen Finanzinstituten stets verfügbar.

Nur Hersteller geächteter Waffen wurden tatsächlich aus ESG-Gründen häufig ausgeschlossen. Rüstungsfirmen, die konventionelle Waffen produzieren, hatten wegen ESG-Regeln nie systematische Probleme beim Kapitalzugang. Hinzu kommt, dass ESG-Fonds nur Aktien am Sekundärmarkt kaufen – das Geld fließt somit nicht direkt den Unternehmen zu, sondern dem Vorbesitzer der Aktien.

Mythos 2: Die Rüstungsindustrie ist nachhaltig, weil sie europäische Demokratien schützt

Dieses Argument der Lobby ignoriert mehrere Aspekte:

  • Umweltschäden: Rüstungsproduktion verursacht erhebliche Umweltbelastungen, Kriege zerstören Ökosysteme und Infrastruktur massiv. Dies widerspricht dem Do-No-Significant-Harm-Prinzip der EU-Taxonomie.
  • Waffenexporte: Die ExitArms-Datenbank belegt, dass europäische Rüstungsproduzenten regelmäßig in völkerrechtswidrige Kriege liefern. Airbus zählt zu den fünf Konzernen, die am meisten Waffen in Kriegsgebiete weltweit exportieren.
  • Fehlende Kontrollen: Wenn Finanzinstitute tatsächlich nur den Schutz europäischer Demokratien unterstützen wollten, bräuchten sie Vorgaben, dass Rüstungsfirmen ausschließlich für die EU-Landesverteidigung produzieren. Solche Vorgaben existieren jedoch nicht, sodass Waffenlieferungen an autoritäre Regime wie Ägypten, Saudi-Arabien oder die Türkei durch „nachhaltige“ Fonds mitfinanziert werden.

Konkrete Beispiele aus der Praxis

Amundi CAC 40 ESG UCITS ETF

Dieser als ESG-Produkt vermarktete ETF investiert in Airbus, Safran und Thales – allesamt Rüstungsriesen, die laut ExitArms-Datenbank regelmäßig Waffen in Kriegsgebiete und an Diktaturen liefern.

Debeka-Aktien-Global-ESG

Der Fonds investiert laut Faire-Fonds-Datenbank in Airbus sowie in Eaton, GE Aerospace und Honeywell International, die Rüstung für die Kriegsmaschinerie Israels, Saudi-Arabiens, Nigerias, Ägyptens, der Vereinigten Arabischen Emirate und der Türkei herstellen.

Diese Beispiele verdeutlichen die Diskrepanz zwischen Nachhaltigkeitsversprechen und tatsächlicher Portfolioausrichtung.

Aktuelle Entwicklungen Ende 2025

NATO-Beschlüsse und deren Auswirkungen

Im Laufe des Jahres 2025 konkretisierten sich die Pläne der NATO-Staaten zur massiven Erhöhung der Verteidigungsausgaben. Die Verpflichtung zu fünf Prozent des BIP ab 2035 schafft Planungssicherheit für Rüstungsunternehmen und treibt deren Börsenkurse. Deutschland kündigte konkrete Schritte zur Erreichung des 3,5-Prozent-Ziels an.

Weitere ETF-Auflagen

Der Trend zu Verteidigungs-ETFs setzte sich im zweiten Halbjahr 2025 fort. Neben den im Oktober und November aufgelegten Artikel-8-Produkten von Han-ETF und ARK Invest Europe kamen weitere Anbieter auf den Markt. Die Fondslandschaft im Verteidigungsbereich differenziert sich zunehmend nach regionalen Schwerpunkten (Europa, NATO, Global) und ESG-Strenge.

Anlegerumfragen

Eine im Dezember 2025 veröffentlichte Studie zeigt ein gespaltenes Bild: Während institutionelle Anleger Verteidigungsinvestitionen mehrheitlich als legitim einstufen, bleibt die Skepsis bei ethisch orientierten Privatanlegern hoch. Etwa 40 Prozent der befragten Privatanleger lehnen Rüstung in ESG-Fonds kategorisch ab.

Fazit

Die Integration von Rüstungswerten in ESG-Fonds markiert einen fundamentalen Wandel im europäischen Fondsmarkt. Ende 2025 zeigt sich, dass dies keine vorübergehende Entwicklung ist, sondern eine dauerhafte Neuausrichtung darstellt. Die regulatorischen Rahmenbedingungen ermöglichen diese Praxis explizit, viele Anbieter haben ihre Portfolios entsprechend angepasst.

Die zentrale Frage bleibt hochgradig kontrovers: Ist Rüstung mit Nachhaltigkeitszielen vereinbar? Die Debatte spiegelt unterschiedliche Wertvorstellungen wider, die nicht objektiv auflösbar sind. Für Anleger bedeutet dies vor allem eines: Ein ESG-Label oder eine Artikel-8-Klassifizierung bietet keine Garantie mehr für den Ausschluss von Rüstung. Die sorgfältige Prüfung von Prospekten, Ausschlusslisten und Portfolioberichten wird unerlässlich.

Quellen und weiterführende Links

BVI Fondsverband – ESG-Zielmarktkonzept: Warum der Ausschluss für Rüstung fällt (Interview Dr. Magdalena Kuper)

Morningstar Research – Rüstungsaktien in ESG-Fonds: Wie sich nachhaltige Geldanlage in Europa verändert

ESMA – Guidelines on funds‘ names using ESG or sustainability-related terms

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Frank Huttel - Prokurist Finet und Leiter von Vividam
Frank Huttel

Prokurist und Leiter Portfoliomanagement, Wirtschaftsinformatiker (EBS), über 25 Jahre Erfahrung als Händler (Eurex-, Xetra- und NASD-Lizenz) und Portfolio- und Fondsmanager u.a. für Absolute-Return-Produkte bei Investmentboutiquen. Seit 2009 bei der FiNet Asset Management GmbH in Marburg als Fonds- und Portfoliomanager tätig.

Frank Huttel ist spezialisiert u.a. auf Produktentwicklung und der Fondsauswahl und hat fundiertes Know-how im klassischen sowie alternativen Asset-Management. Seit 2019 ist er SRI-Advisor (EBS) und Climate Reality Leader (2018). Außerdem ist er Mitinitiator von vividam, dem nachhaltigen Robo-Advisor.

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