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Die Offenlegungsverordnung – nächster Schritt zu mehr Nachhaltigkeit

Posted on 01/04/2021
Offenlegungsverordnung - SFDR

Keine Frage – das Thema Nachhaltigkeit hat mit zunehmender Dynamik in der öffentlichen Wahrnehmung an Relevanz gewonnen. Die europäische Politik verfolgt zudem das Ziel, nachhaltiges Wirtschaften zu fördern und über die Finanz- und Kapitalmärkte zu stärken. Und dieses Ziel nimmt nun konkrete Formen an.

Der Weg zu mehr Nachhaltigkeit – es begann mit dem Klima-Gipfel in Paris

„Die Welt muss sich ändern und zwar grundlegend“ – das war die Kernaussage der beteiligten Politiker als es zum Beschluss des sogenannten Pariser Klima-Abkommens kam. Was in einem ersten Schritt im November 2019 zu diesem Beschluss folgte, war die Verabschiedung der sogenannten „Sustainable Finance Disclosure Regulation“.

Diese Verordnung ist nun, im März 2021 in Kraft getreten. Doch was bedeutet diese neue Verordnung eigentlich? Was soll damit bezweckt werden? Werfen wir also einen Blick auf diese Sustainable Finance Disclosure Regulation – kurz: SFDR.

Was bedeutet SFDR eigentlich?

Die nun geltende Verordnung SFDR regelt im Kern die Offenlegungspflichten von Finanzdienstleistern bezüglich der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsthemen in ihren Strategien, Prozessen und Produkten. Sie regelt also im Detail und somit als Leitfaden die Veröffentlichung von Informationen der Finanzmarktteilnehmer zur Nachhaltigkeit ihrer Investitionsentscheidungen. In Deutschland wird diese Verordnung zumeist als Offenlegungsverordnung / Offenlegungsvereinbarung bezeichnet.

Was die SFDR/ Offenlegungsverordnung vorgibt

Vorrangiges Ziel der Offenlegungsverordnung ist es, eine höchstmögliche Transparenz beim Thema Nachhaltigkeit als Solches zu erreichen. Dies bedeutet, dass die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken im Investitionsprozess und der Berücksichtigung von nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren in Finanzanlageprodukten für jeden Außenstehenden eindeutig erkennbar und nachvollziehbar sein muss.

Insbesondere zielt dies in einem ersten Schritt auf die Finanzdienstleistungsbranche ab. Was in der Praxis wie folgt geschehen soll:

Die Verordnung regelt, dass neben der Veröffentlichung auf der Internetseite des Finanzdienstleisters die erforderlichen Informationen auch in vorvertraglichen Dokumenten wie Fondsprospekten etc. und regelmäßigen Berichten wie Quartals-, Halbjahres-, Jahresberichten etc. kommuniziert werden.

Im Detail regelt die Verordnung dies in den folgenden Punkten:

  • Unternehmensstrategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei ihren Investitionsentscheidungsprozessen
  • Investitionsprozesse bzw. ob und wie diese die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von  Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigen
  • Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken
  • Vorvertragliche Informationen und Informationen auf Internetseiten zu „normalen“ Finanzprodukten
  • Vorvertragliche Informationen und Informationen auf Internetseiten, in denen Finanzprodukte aufgrund ökologischer oder sozialer Merkmale beworben werden (bzw. nachhaltigen Investitionen)
  • Informationen in regelmäßigen Berichten, in denen Finanzprodukte aufgrund ökologischer oder sozialer Merkmale beworben werden (bzw. nachhaltigen Investitionen)
  • Aktualität der Informationen
  • Kohärenz obiger Veröffentlichungen zu Marketingunterlagen

Mehr Informationen zur SFDR im Detail finden sie hier >> Offenlegungsverordnung

Für wen gilt die Offenlegungsverordnung (SFDR)?

Die im März 2021 in Kraft tretende Verordnung fokussiert sich primär auf Asset Manager, Versicherungen und Banken mit Portfolioverwaltung. Sie müssen nun neben den bisherigen Pflichten hinsichtlich bestehender, relevanter finanziellen Risiken auch alle relevanten Nachhaltigkeitsrisiken, die sich maßgeblich negativ auf die Rendite einer Investition oder Beratung auswirken können, in ihren Prozessen berücksichtigen, kontinuierlich bewerten und in den vorvertraglichen Informationen erläutern.

Unter Nachhaltigkeitsrisiken werden in diesem Sinne Ereignisse oder ESG-Faktoren verstanden (ESG als Abkürzung für: Environment, Social, Governance), deren Eintreten den Wert einer Investition erheblich beeinflussen können.

Der Nutzen der Offenlegungsverordnung für Anleger

Die Offenlegungsverordnung bietet Anlegern von nun an eine deutlich verbesserte Möglichkeit sogenannte „Nachhaltigkeitsrisiken“ zu erkennen und bewerten zu können, denn diese Risiken können einen negativen Einfluss auf das geplante Investment haben. Insofern hilft die neue Verordnung dem Anleger, basierend auf einer breiteren Informationsbasis, fundierte Anlage-Entscheidungen zu treffen. Unter dem Aspekt mehr Transparenz beim Thema Nachhaltigkeit zu schaffen, ist in einem ersten Schritt somit erstmal Genüge getan.

Zu guter Letzt? Unsere Position zur Offenlegungsverordnung

Als Anbieter nachhaltiger Kapitalanlagen sind wir als Erstes mit der Umsetzung der nun geltenden Offenlegungspflichten konfrontiert, stellen uns aber gern dieser Aufgabe. Wenn auch Frank Huttel in seinem Kommentar betont, dass die SFDR nur ein erster Schritt hin zu mehr Nachhaltigkeit sein kann:

„Die Offenlegungsverordnung ist nur ein erster Schritt. Den Worten müssen in den nächsten Monaten und Jahren Taten folgen. Interessant wird es ab 2022, wenn die Fondsgesellschaften die Nachhaltigkeit der Fonds mit Daten und Fakten unterfüttern müssen. Eine große Herausforderung, wenn man bedenkt, dass viele Daten der investierten Portfoliounternehmen noch nicht vorliegen und teils geschätzt werden müssen. Aber darauf zu warten, kostet uns Zeit, die wir nicht haben.“

Was bleibt also zu sagen? Gehen wir es an…

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Frank Huttel - Prokurist Finet und Leiter von Vividam
Frank Huttel

Prokurist und Leiter Portfoliomanagement, Wirtschaftsinformatiker (EBS), über 25 Jahre Erfahrung als Händler (Eurex-, Xetra- und NASD-Lizenz) und Portfolio- und Fondsmanager u.a. für Absolute-Return-Produkte bei Investmentboutiquen. Seit 2009 bei der FiNet Asset Management GmbH in Marburg als Fonds- und Portfoliomanager tätig.

Frank Huttel ist spezialisiert u.a. auf Produktentwicklung und der Fondsauswahl und hat fundiertes Know-how im klassischen sowie alternativen Asset-Management. Seit 2019 ist er SRI-Advisor (EBS) und Climate Reality Leader (2018). Außerdem ist er Mitinitiator von vividam, dem nachhaltigen Robo-Advisor.

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