Allgemeiner Risikohinweis bei der Vermögensanlage

Risiko (vermutlich aus dem Italienischen risico), wird in verschiedenen wissenschaftlichen Disziplinen unterschiedlich definiert. Allen Definitionen gemeinsam ist die Beschreibung des Risikos im Zusammenhang mit gewissen Ereignissen, die mit einer möglichen negativen Auswirkung (Gefahr) verknüpft sind. Da nicht alle Einflussfaktoren bekannt sind, bzw. vom Zufall abhängen, ist das Risiko mit einem Wagnis verbunden. Unter einem Wagnis wird fachsprachlich „das Eingehen eines Risikos bzw. das Einlassen auf eine risikohaltige Situation“ verstanden.

Quelle: Wikipedia

Ob nachhaltige oder konventionelle Finanzanlagen, es ist für uns essenziell, dass Sie die Chancen, aber vor allem die unterschiedlichen Risiken von Finanzanlagen verstehen. Nur so kann Vertrauen und eine nachhaltige Geschäftsbeziehung aufgebaut werden. Neben den nachfolgenden Erläuterungen verweisen wir auch auf den Vermögensverwaltungsvertrag mit all seinen Bestandteilen.

Wertpapiere im Allgemeinen bieten nicht nur Chancen auf Erträge (Zinsen, Dividenden, Kurserträge, etc.), sondern beinhalten auch unterschiedliche Risiken. Es besteht die Möglichkeit, das investierte Kapital ganz oder teilweise zu verlieren. In der Literatur werden unterschiedliche Arten von Risiken beschrieben. Eine allgemeingültige Definition gibt es nicht, aber man unterscheidet oft „Basisrisiken“, die für alle Anlageformen gelten und „besondere Risiken“, die spezifisch für einige Wertpapier sind. Nachfolgend werden wir die aus unserer Sicht wichtigsten Risikoarten- bzw. quellen aufzählen und kurz erläutern. Ein Anspruch auf Vollständigkeit besteht nicht.

Bevor wir die Risiken vorstellen noch ein Hinweis zu unseren Strategien. vividam legt das Vermögen der Kunden nicht in Einzelwerten, sondern ausschließlich in Investmentfonds an.  Dies hat neben der breiten Streuung einen weiteren sehr wichtigen Vorteil. Investmentfonds sind insolvenzgeschützt. Die Vermögensgegenstände des Fonds werden, zumeist als Sondervermögen getrennt vom Vermögen der Fondsgesellschaft verwahrt. Bei Insolvenz der Fondsgesellschaft, fallen die Vermögenswerte daher nicht in die Insolvenzmasse. Zudem ist die Investmentwirtschaft eine der am stärksten regulierten Branchen. Alle Fondsgesellschaften sind dazu verpflichtet, ausschließlich im Interesse ihrer Anleger zu handeln. Dass diese Regeln auch eingehalten werden, wird von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) oder der Luxemburger CSSF streng überwacht.

Basisrisiken

Im Folgenden werden zunächst typische Risiken beschrieben, die für nahezu alle Anlageinstrumente gleichermaßen zutreffen (Basisrisiken). Hierbei ist zu beachten, dass sich mehrere Risiken kumulieren und sich gegenseitig verstärken können, was zu besonders starken Veränderung des Wertes der Vermögensanlage führen kann.

I. Konjunkturrisiko

Unter dem Konjunkturrisiko wird die Gefahr von Kursverlusten verstanden, die dadurch entstehen, dass der Anleger die Konjunkturentwicklung nicht oder nicht zutreffend bei seiner Anlageentscheidung berücksichtigt und dadurch zum falschen Zeitpunkt eine Wertpapieranlage tätigt oder Wertpapiere in einer ungünstigen Konjunkturphase hält. Der Konjunkturzyklus stellt sich als zyklische Wellenbewegung um den langfristigen ökonomischen Wachstumspfad dar. Der typische Konjunkturzyklus unterteilt sich in folgende vier Phasen:

  1. Ende der Rezession / Depression
  2. Aufschwung, Erholung
  3. Konjunkturboom, oberer Wendepunkt
  4. Abschwung, Rezession

II. Inflationsrisiko

Das Inflationsrisiko beschreibt die Gefahr, dass der Anleger infolge einer Geldentwertung einen Vermögensschaden erleidet. Dem Risiko unterliegt zum einen der Realwert des vorhandenen Vermögens, zum anderen der reale Ertrag, der mit dem Vermögen erwirtschaftet werden soll.

Als Anleger sollten Sie deshalb auf die Realverzinsung achten: Darunter versteht man bei festverzinslichen Wertpapieren die Differenz zwischen der Rendite und der Inflationsrate. In den meisten Konjunktur- und Zinsphasen der Vergangenheit war in Deutschland bislang ein positiver Realzins bei Anleihen zu beobachten. Berücksichtigt man jedoch zusätzlich die Versteuerung der Einkommen aus Kapitalvermögen, so konnte nicht immer ein Ausgleich des Kaufkraftverlustes erzielt werden.

III. Länderrisiko und Transferrisiko

Vom Länderrisiko spricht man, wenn ein ausländischer Schuldner trotz eigener Zahlungsfähigkeit aufgrund fehlender Transferfähigkeit und -bereitschaft seines Sitzlandes seine Zins- und Tilgungsleistungen nicht fristgerecht oder überhaupt nicht leisten kann.

Das Länderrisiko umfasst zum einen die Gefahr einer wirtschaftlichen, zum anderen die Gefahr einer politischen Instabilität. So können Geldzahlungen, auf die Sie einen Anspruch haben, auf Grund von Devisenmangel oder Transferbeschränkungen im Ausland ausbleiben. Bei Wertpapieren in Fremdwährung kann es dazu kommen, dass Sie Ausschüttungen in einer Währung erhalten, die auf Grund eingetretener Devisenbeschränkungen nicht mehr konvertierbar ist.

IV. Währungsrisiko

Anleger sind einem Währungsrisiko ausgesetzt, wenn sie auf eine fremde Währung lautende Wertpapiere halten und der zugrundeliegende Devisenkurs sinkt. Durch die Aufwertung des Euro verlieren die in Euro bewerteten ausländischen Vermögenspositionen an Wert. Zum Kursrisiko ausländischer Wertpapiere kommt damit das Währungsrisiko hinzu – auch wenn die Papiere an einer deutschen Börse gehandelt werden.

Einfluss auf den Devisenkurs eines Landes haben fundamentale Komponenten wie die Inflationsrate des Landes, die Zinsdifferenzen zum Ausland, die Einschätzung der Konjunkturentwicklung, die weltpolitische Situation und die Sicherheit der Geldanlage Aber auch psychologische Momente wie Vertrauenskrisen der politischen Führung des Landes können eine Währung schwächen.

Als Anleger sollten Sie dem Währungsaspekt besonderes Augenmerk widmen: Denn die Währungsentwicklung kann einen möglichen Renditevorsprung schnell aufzehren und die erzielte Rendite so stark beeinträchtigen, dass im Nachhinein betrachtet eine Anlage in der Heimatwährung vorteilhafter gewesen wäre.

V. Liquiditätsrisiko

Die Liquidität einer Kapitalanlage beschreibt die Möglichkeit für den Anleger, seine Vermögenswerte jederzeit zu marktgerechten Preisen zu verkaufen. Dies ist üblicherweise dann der Fall, wenn ein Anleger seine Wertpapiere verkaufen kann, ohne dass schon ein durchschnittlich großer Verkaufsauftrag zu spürbaren Kursschwankungen führt und nur auf deutlich niedrigerem Kursniveau abgewickelt werden kann.

Grundsätzlich sind Breite und Tiefe eines Marktes entscheidend für schnelle und problemlose Wertpapiertransaktionen: Ein Markt besitzt Tiefe, wenn viele offene Verkaufsaufträge zu Preisen unmittelbar über dem herrschenden Preis im Markt vorhanden sind und umgekehrt viele offene Kaufaufträge zu Preisen unmittelbar unter dem aktuellen Kursniveau. Als breit kann ein Markt dann bezeichnet werden, wenn diese Aufträge nicht nur zahlreich sind, sondern sich außerdem auf hohe Handelsvolumina beziehen.

VI. Psychologisches Marktrisiko

Auf die allgemeine Kursentwicklung an der Börse wirken sehr oft irrationale Faktoren ein: Stimmungen, Meinungen und Gerüchte können einen bedeutenden Kursrückgang verursachen, obwohl sich die Ertragslage und die Zukunftsaussichten der Unternehmen nicht nachteilig verändert haben müssen. Das psychologische Marktrisiko wirkt sich besonders auf Aktien aus.

VII. Steuerliche Risiken

Auch steuerliche Risiken können auf eine Kapitalanlage einwirken. Aus Kapitalanlagen erzielte Erträge sind für den Anleger in der Regel steuer- und/oder abgabenpflichtig. Veränderungen der steuerlichen Rahmenbedingungen für Kapitalerträge können zu einer Änderung der Steuer- und Abgabenlast führen. Als Privatanleger, der auf Rendite und Substanzerhaltung ausgerichtet ist, sollten Sie die steuerliche Behandlung Ihrer Kapitalanlage beachten. Letztlich kommt es für Sie auf den Nettoertrag an, d. h. den Ertrag nach Abzug der Steuern.

Besondere Risiken

Neben den Basisrisiken gibt es noch besondere Risiken, die nur für einige Wertpapiere oder Arten gelten. Basis und besondere Risiken können sich ebenfalls kumulieren und sich gegenseitig verstärken können, was zu besonders starken Veränderung des Wertes der Vermögensanlage führen kann.

I. Bonitäts- und Emittentenrisiko

Das Emittentenrisiko ist die Gefahr von Bonitätsverschlechterungen oder der komplette Ausfall eines Emittenten (Schuldners) und betrifft sowohl Staats- wie auch Unternehmensanleihen oder entsprechende Anleihefonds. Bei einer Verschlechterung der Kreditwürdigkeit (Bonität) bzw. bei Zahlungsunfähigkeit des Emittenten eines Wertpapiers kann es zu Verlusten bis hin zum Totalausfall kommen. Die Bonität wird von Ratingagenturen wie Standard & Poor’s (S&P), Moodys oder Fitch geprüft und laufend überwacht. Je besser das Rating, desto geringer die Wahrscheinlichkeit eines Ausfalls.

II. Zinsänderungsrisiko

Veränderungen der Zinsen können zu Kursschwankungen führen. Den Geldmarktzins legen die Notenbanken fest. Steigen die Renditen, fallen in der Regel die Kurse von festverzinslichen Wertpapieren (Anleihen). Sinken die Renditen, steigen vice versa die Kurse der Wertpapiere entsprechend. Je länger die Laufzeit von festverzinslichen Wertpapieren (Duration) ist, desto stärker fallen diese Kursschwankungen aus.

III. Risiken von Finanzterminkontrakten

Einzelne Investmentfonds können Finanzterminkontrakte (auch Derivate genannt) aus verschiedenen Gründen verwenden, unter anderem um zu versuchen, unterschiedliche Risiken zu minimieren. So können sich Investmentfonds z.B. gegen Auswirkungen von Währungsschwankungen zwischen der Währung einzelner Wertpapiere und der Basiswährung des Investmentfonds oder von Markt- oder Zinsbewegungen absichern. Dies wird als Absicherung oder Hedging bezeichnet. Die Wirksamkeit einer Absicherungsstrategie wird nicht garantiert und sie kann den Investmentfonds daran hindern, z.B. von einem Anstieg des Werts einer bestimmten Währung zu profitieren.

Die Aufzählung der obigen Risiken ist nicht abschließend. Bitte beachten Sie auch die Risikohinweise in den wesentlichen Anlegerinformationen und in den Verkaufsprospekten der einzelnen Investmentfonds.

Risiken der Finanzportfolioverwaltung (Vermögensverwaltung)

Die Vermögensverwaltung unterscheidet sich grundlegend von der Anlageberatung oder –vermittlung. Diese ist erlaubnispflichtig unterliegt der Aufsicht der BaFin. Diese ist im § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 3 des Gesetzes über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz – KWG) geregelt. Der Vermögensverwalter erhält vom Kunden die Befugnis, Anlageentscheidungen im eigenen Ermessen vorzunehmen, wenn sie ihm für die Verwaltung des Kundenvermögens zweckmäßig erscheinen.

Er darf sich jedoch grundsätzlich kein Eigentum an den Vermögenswerten des Kunden verschaffen oder diese auf kundenfremde Depots oder Konten übertragen. Der Vermögensverwalter hat lediglich eine Vermögensverwaltungsvollmacht. Bei den Anlageentscheidungen muss der Vermögensverwalter keine Weisungen des Kunden einholen, er ist jedoch an die vorher im Vertrag vereinbarten Anlegerichtlinien gebunden.

Auch die Vermögensverwaltung ist mit einer Reihe von Risiken für die Vermögenssituation des Kunden verbunden. Obwohl der Vermögensverwalter dazu verpflichtet ist, stets im besten Interesse des Kunden zu handeln, kann es zu Fehlentscheidungen kommen. Darüber hinaus kann der Vermögensverwalter auch vorsätzlich nicht im besten Interesse des Kunden handeln. Schließlich können sich Verluste auch ohne Pflichtverletzung des Vermögensverwalters allein aufgrund der allgemeinen Markentwicklung realisieren; eine bestimmte Wertentwicklung des Kundenvermögens kann der Vermögensverwalter nicht garantieren.

Stand: August 2018