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Greenwashing: EU legt neue Regeln für Unternehmen fest

Posted on 01/08/2022
Stop Greewashing - Neue Regel der EU Kommission

Die jüngsten Skandale bei der DWS und anderen Investment-Unternehmen haben es abermals deutlich gemacht: Greenwashing ist nach wie vor ein Problem, das dringend gelöst werden muss, um Verbraucher vor „pseudo“-nachhaltigen Produkten und Angeboten besser zu schützen. Das gilt dabei allerdings nicht nur für Angebote aus dem Investment-Sektor, sondern vor allem auch für produzierende Unternehmen. Und genau an dem Punkt setzt die EU nun an, um mit einer neuen Regelung zum Thema Greenwashing, die folgende Frage zu beantworten:

Welche Folgen haben Geschäftsaktivitäten auf die Umwelt, Menschenrechte und Sozialstandards?

Neu-Regelung der Berichtspflicht soll Greenwashing in Unternehmen ein Ende setzen

Hierzu hat sich die EU nun zu einer, ab 2024 geltende Regelung der Berichtspflicht im Bereich Nachhaltigkeit von Großunternehmen entschieden. Aufgrund diesen neuen, europaweit geltenden Berichtspflicht müssen größere Firmen die Folgen ihrer Geschäftstätigkeiten auf Umwelt, Menschenrechte und Sozialstandards offenlegen und sich dementsprechend zertifizieren lassen, umso dem Thema Greenwashing in Unternehmen besser entgegenwirken zu können. Dementsprechend lautet auch die offizielle Mitteilung des Rechtsausschusses des Europaparlaments:

„Dieses Neuregelung der Berichtspflicht zielt darauf ab, dem Greenwashing in Unternehmen ein Ende zu setzen und die Grundlage für Nachhaltigkeitsberichtsstandards auf globaler Ebene zu schaffen“.

Die Neuregelung im Detail

Doch für wen soll diese, seitens der EU nun festgelegte Neu-Regelung zur Berichtspflicht gelten? Auch dies wird seitens der EU klar festgeschrieben:

Nach Vorgabe der EU sind börsennotierte und nicht börsennotierte Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern und einem Umsatz von mindestens 40 Millionen Euro verpflichtet Risiken und Chancen im Bereich Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG), die Auswirkungen ihrer Aktivitäten auf die Umwelt und die Menschen künftig offenzulegen. Die, von den betroffenen Unternehmen zu liefernden Daten sollen dann von unabhängiger Seite geprüft werden. Entsprechen die gelieferten Daten den neuen Vorgaben sollen die Unternehmen dann eine entsprechende Zertifizierung erhalten.

Für wen die Neu-Regelungen noch gelten

Unternehmen, die außerhalb der EU ansässig sind und einen Jahresumsatz von mindestens 150 Millionen Euro generieren, müssen gleichwertige Vorschriften zur Berichtspflicht einhalten.

Für kleinere und mittlere Unternehmen sollen in einer Übergangszeit bis 2028 nach Angaben des Rats der EU-Staaten Ausnahmen möglich sein. Diese Ausnahmen sind jedoch bis dato noch nicht definiert. Die neuen Regeln zur Berichtspflicht und damit verbundenen Bekämpfung des „Greenwashings“ sollen bereits ab 2024 gelten. Zudem stellen diese Neuregelungen einen wichtigen Teil eines größeren EU-Pakets für die Transformation der europäischen Wirtschaft in eine klimaneutrale Wirtschaft dar.

Kern ist hierbei die Taxonomie für grüne Investitionen. Die Vereinbarung zu den ESG-Offenlegungspflichten muss nun noch durch die Parlamente der einzelnen Mitgliedsstaaten und das Europaparlament ratifiziert werden. Kritik an der Einigung kommt von der CSU-Europaabgeordneten Angelika Niebler. Sie sieht den Mittelstand vor „riesigen Herausforderungen“. Diese müssten „ihre Prozesse umstellen, zusätzliches Personal einstellen und die Einhaltung von Vorgaben streng kontrollieren. Das alles kostet unsere Unternehmen viel Zeit und Geld.“

Greenwashing muss gestoppt werden – es ist Betrug am Verbraucher

Und dennoch: Die Kritik mag an dieser Stelle nachvollziehbar sein, doch wenn nicht irgendwann dem Thema Greenwashing Einhalt geboten wird, dann droht dies den Wunsch nach mehr „echter“ Nachhaltigkeit ad absurdum zu führen. Denn solange Unternehmen die Möglichkeit offen steht Produkte als nachhaltig zu titulieren, auch wenn sie es bei genauer Betrachtung nicht sind, und dabei nicht einmal in irgendeiner Form schwerwiegende Konsequenzen zu erwarten haben, handelt es sich um nicht anderes als „Vertrauensmissbrauch“ an Verbrauchern, die eine wertigen Beitrag zum Umweltschutz leisten wollen.

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Frank Huttel - Prokurist Finet und Leiter von Vividam
Frank Huttel

Prokurist und Leiter Portfoliomanagement, Wirtschaftsinformatiker (EBS), über 25 Jahre Erfahrung als Händler (Eurex-, Xetra- und NASD-Lizenz) und Portfolio- und Fondsmanager u.a. für Absolute-Return-Produkte bei Investmentboutiquen. Seit 2009 bei der FiNet Asset Management GmbH in Marburg als Fonds- und Portfoliomanager tätig.

Frank Huttel ist spezialisiert u.a. auf Produktentwicklung und der Fondsauswahl und hat fundiertes Know-how im klassischen sowie alternativen Asset-Management. Seit 2019 ist er SRI-Advisor (EBS) und Climate Reality Leader (2018). Außerdem ist er Mitinitiator von vividam, dem nachhaltigen Robo-Advisor.

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